Das OLG Köln entschied kürzlich, dass eine Preisaktion dann irreführend sei, wenn sie verlängert werde, obschon vorher der Aktionszeitraum begrenzt war.
Laut Sachverhalt war der Erwerb einer Matratze innerhalb eines befristeten Zeitraums besonders günstig angeboten worden. Die Aktion wurde jedoch nach dem angekündigten Ende um einen weiteren Monat verlängert.
Hierin sah das Gericht eine irreführende Handlung. Das Gericht gab als Grund für die Entscheidung an, dass der Verbraucher durch die Befristung in den Glauben versetzt würde, er habe nicht viel Zeit für seine Kaufentscheidung. Daher sehe er sich genötigt schneller eine Entscheidung zu treffen, als der Verbraucher, der mehr Zeit habe, Preise zu vergleichen.
(OLG Köln, Urteil v. 25.03.2011, Az. 6 U 174/10



