Lindt gewinnt Osterhasen-Streit

Veröffentlicht am 27. März 2012 von Christian Renger. Dieser Beitrag wurde unter Markenrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Lindt gewinnt Osterhasen-Streit

Seit Jahren streitet sich der Süßwarenproduzent Lindt & Sprüngli mit der deutschen Firma Riegelein und der össterreichischen Firma Hauswirth um die goldenen Schkoladen-Osterhasen. Nun hat sich Lindt im Gegensatz zu nach wie vor in Deutschland andauernden Rechtsstreitigkeiten zumindest in Österreich durchgesetzt. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied am 26.03.2012, dass der goldene Hase des österreichischen Konkurrenten auf Grund vorliegender Verwechslungsgefahr nicht mehr verkauft werden dürfe.

Die österreichischen Konditorfirma Hauswirth produziert seit Jahren einen Goldhasen, von denen Lindt der Ansicht ist, sie verletzen die eigenen Rechte. Im Jahr 2004 ging Lindt daher gerichtlich gegen Hauswirth vor. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied nun, dass Hauswirths Hasen die Markenrechte von Lindts Goldhasen verletzen.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte das österreichische Unternhemen jedoch nach Zustellung der Urteilsbegründung nicht in Revision gehen, wird es versuchen, das Aussehen seiner Hasen zu verändern, um eine Verwechslung künftig auszuschließen.

Im Gegensatz dazu bestätigte im Streit mit der deutschen Firma Riegelei das Oberlandesgericht Frankfurt zuletzt im Oktober 2011 ein Urteil, nachdem keine Verwechselungsgefahr zwischen dem Lindt-Hasen mit rotem Halsband und Glöckchen und dem kleineren Hasen von Riegelein mit aufgedrucktem braunen Halsband bestehe.

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