Markenrecht – Rechtsmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Veröffentlicht am 9. Mai 2012 von Christian Renger. Dieser Beitrag wurde unter Markenrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Markenrecht – Rechtsmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

In einem dem OLG Frankfurt a.M. (Urteil v. 27.10.2011, Az. 6 U 179/10) vorgelegenen Fall handelten die streitigen Parteien auf der Internetplatform Amazon. Der Kläger ist Inhaber der Marke „ALPLAND“ und mahnte den Beklagten wegen der Benutzung dieser Marke im Rahmen eines Angebots ab, was jedoch vorliegend sittenwidrig war.

Die Benutzung der Marke erfolgte im Rahmen eines Angebots bei Amazon. Für den diesem Angebot zugrunde liegenden Gegenstand existierten eine Artikelnummer und eine Beschreibung, die sowohl der Kläger als auch andere Anbieter dieses Gegenstands automatisch benutzten. Nachdem der Kläger die Angebotsbeschreibung nachträglich änderte und mit seiner Marke versah, änderte sich automatisch auch die Beschreibung bei den anderen Anbietern, so auch beim Beklagten. Daraufhin sprach der Kläger eine Abmahnung gegen den Beklagten aus, was vorliegend rechtsmissbräuchlich war.

Amtlicher Leitsatz:

Die Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Markeninhaber die Verletzung selbst dadurch provoziert hat, dass er in die durch ihn und den Verletzer gemeinsam benutzte Warenbeschreibung auf einer Handelsplattform nachträglich seine Marke eingefügt hat, ohne den Mitbewerber auf die bevorstehende Änderung hinzuweisen.

Der Beklagte hafte weder als Störer noch als Täter, weil der Kläger die identische Artikelnummer und -beschreibung nutze. Auch verletzte der Beklagte keine Pflicht zur Prüfung seines eigenen Internetangebotes, da er darauf vertrauen habe dürfen, dass seine Mitanbieter die Artikelbeschreibung nicht einseitig verändern.

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