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MarkenVO (EU)
Gemeinschaftsmarke: EG-Verordnung hierüber
Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke
in der zum 10.09.2010 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 15.03.1994 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein : (tt.mm.jjjj)
MarkenVO-EU-Gemeinschaftsmarke: EG-Verordnung hierüber Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke
        Titel I-Allgemeine Bestimmungen
        Titel II-Materielles Markenrecht
                Abschnitt 1-Begriff und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
                Abschnitt 2-Wirkungen der Gemeinschaftsmarke
                Abschnitt 3-Benützung der Gemeinschaftsmarke
                Abschnitt 4-Die Gemeinschaftsmarke als Gegenstand des Vermögens
        Titel III-Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke
                Abschnitt 1-Einreichung und Erfordernisse der Anmeldung
                Abschnitt 2-Priorität
                Abschnitt 3-Ausstellungspriorität
                Abschnitt 4-Inanspruchnahme des Zeitrangs einer nationalen Marke
        Titel IV-Eintragungsverfahren
                Abschnitt 1-Prüfung der Anmeldung
                Abschnitt 2-Recherche
                Abschnitt 3-Veröffentlichung der Anmeldung
                Abschnitt 4-Bemerkungen Dritter und Widerspruch
                Abschnitt 5-Zurücknahme, Einschränkung und Änderung der Anmeldung
                Abschnitt 6-Eintragung
        Titel V-Dauer, Verlängerung und Änderung der Gemeinschaftsmarke
        Titel VI-Verzicht, Verfall und Nichtigkeit
                Abschnitt 1-Verzicht
                Abschnitt 2-Verfallsgründe
                Abschnitt 3-Nichtigkeitsgründe
                Abschnitt 4-Wirkungen des Verfalls und der Nichtigkeit
                Abschnitt 5-Verfahren zur Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit vor dem Amt
        Titel VII-Beschwerdeverfahren
        Titel VIII-Gemeinschaftskollektivmarken
        Titel IX-Verfahrensvorschriften
                Abschnitt 1-Allgemeine Vorschriften
                Abschnitt 2-Kosten
                Abschnitt 3-Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden der Mitgliedstaaten
                Abschnitt 4-Vertretung
        Titel X-Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschaftsmarken betreffen
                Abschnitt 1-Anwendung des Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens
                Abschnitt 2-Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsmarken
                Abschnitt 3-Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsmarken
                Abschnitt 4-Übergangsbestimmung
        Titel XI-Auswirkungen auf das Recht der Mitgliedstaaten
                Abschnitt 1-Zivilrechtliche Klagen aufgrund mehrerer Marken
                Abschnitt 2-Anwendung des einzelstaatlichen Rechts zum Zweck der Untersagung der Benutzung von Gemeinschaftsmarken
                Abschnitt 3-Umwandlung in eine Anmeldung für eine nationale Marke
        Titel XII-Das Amt
                Abschnitt 1-Allgemeine Bestimmungen
                Abschnitt 2-Leitung des Amtes
                Abschnitt 3-Verwaltungrat
                Abschnitt 4-Durchführung der Verfahren
                Abschnitt 5-Haushalt und Finanzkontrolle
        Titel XIII-Schlussbestimmungen
                Abschnitt 1-Allgemeine Bestimmungen
                Abschnitt 2-Internationale Registrierung auf der Grundlage einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke oder einer Gemeinschaft
                Abschnitt 3-Internationale Registrierungen, in denen die europäische Gemeinschaft benannt ist
        Titel XIV-Schlussbestimmungen
    
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