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sprechen für sich.
FAQ Markenrecht
1. Welche Vorteile bringt der Markenschutz?
Ist Ihre Marke erst einmal registriert und eingetragen, genießt sie Markenschutz. Das bedeutet, dass Ihre Marke nicht von anderen Anmeldern nach Ihnen verwendet werden darf. Im Einzelfall kann das sogar für Bezeichnungen gelten, die zuvor schon von anderen benutzt wurden. Dabei spielen insbesonderetdie Waren bzw. Dienstleistungen für die die Marke eingetragen ist eine Rolle. Beispiel: Wenn ein Logo für die Bereiche Texterstellung, Unterricht sowie PR und Journalismus registriert und eingetragen wird, dann darf kein anderer nach Ihnen in diesem oder einem ähnlichen Bereich dieselbe oder ähnliche Marke anmelden oder benutzen. Und das sichert zum einenden großen Vorteil der Einzigartigkeit. Es kann Sie aber auch davor schützen, dass später ein anderer Ihre Marke anmeldet und Ihnen die weitere Nutzung untersagt.
2. Was kann man als Marke schützen lassen?
Das können Wörter, Zahlen, einzelne Buchstaben, grafische Gestaltungen in Kombination mit Bildern und Wörtern sein, aber auch dreidimensionale Gestaltungen, Töne, Melodien, Farben, oder Gerüche können schutzfähig sein. Hauptaugenmerk dabei ist immer, dass das angemeldete Zeichen unterscheidungskräftig ist; das ist regelmäßig dann der Fall, wenn es phantasievoll ist und nicht ausschließlich aus produktbeschreibenden oder Ortsangaben besteht..
3. Welche Kriterien gibt es für eine Markeneintragung?
Die angemeldete Marke muss zunächst unterscheidungskräftig sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie nicht ausschließlich aus Begriffen bestehen darf, die das konkrete Produkt oder die Dienstleistung beschreiben oder ausschließlich eine Ortsangabe enthalten. Einer Bildmarke würde hingegen die Unterscheidungskraft fehlen, wenn Sie sich in ein einer rein werbeüblichen grafischen Gestaltung erschöpfen würde. . Darüber hinaus ist es verboten, bestimmte Zeichen wie Staatswappen, Behördennamen und deren Zeichen zu verwenden oder Symbole, die vom Verständnis her öffentlichen Organisationen und Institutionen zugeordnet sind. (z.B. Rotes Kreuz von DRK oder Landeswappen von Bayern). Eine Marke ist ebenfalls nur dann eintragungsfähig, wenn Sie nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt (z.B. Schimpfwörter / herabwürdigende Begriffe), nicht offensichtlich irreführend ist oder nicht bösgläubig angemeldet (z.B. Anmeldung ohne Benutzungsabsicht) wurde.
4. Wie lange genießt meine Marke Markenschutz?
Ist die Marke eingetragen, gewährt sie 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung Schutz. Vor Ablauf der 10 Jahre kann ein Antrag auf Verlängerung des Markenschutzes gestellt werden. Für die Verlängerung werden zudem Verlängerungsgebühren fällig. Verlängert man dan Markenschutz also alle 10 Jahre, so ist sie unbegrenzt gültig..
5. Mein Name ist so einzigartig – wie soll ich denn schützen lassen?
Markenschutz nimmt heute immer mehr an Bedeutung zu!
Was einzigartig ist soll auch einzigartig bleiben. Denn es gibt viele Trittbrettfahrer und Nachahmer, die man im Geschäftsalltag nicht vergessen darf. Um Ihrem guten Namen bleibenden Wert zu geben und auch dauerhaften Schutz sollten Sie Ihren Namen als Marke eintragen lassen.
6. Was ist eine Markenrecherche und wozu muss ich das machen?
Bevor Sie Ihre Marke anmelden lassen, sollten Sie in jedem Fall eine gründliche Markenrecherche durchführen. Prüfen sie genau nach: Gibt es den Namen, den Slogan oder das Logo schon, welchen/es Sie als Marke schützen lassen wollen? . Als Vorrecherche können Sie sich der Internetsuchmaschinen oder der frei zugänglichen Markenregistersuchen bedienen. Beachten Sie aber: Kostenlos können Sie in der Regel nur nach identischen Marken suchen. Da die meisten Konflikte aber im Zusammenhang mit ähnlichen Marken stattfinden, können wir Ihnen nur dringend raten, vor der Anmeldung eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durch einen Anwalt für Markenrecht durchführen zu lassen.
7. Was wird bei einer Markenüberwachung überprüft?
Sie haben eine gründliche Markenrecherche durchgezogen, haben die Eintragung Ihrer Marke ins Markenregister erreicht und halten nun Ihre Markenurkunde in den Händen. Das ist erst der Anfang. Die Markenüberwachung ist ein Mittel zur dauerhaften Überprüfung, ob ein Mitstreiter Ihre Markenrechte verletzt, indem er eine ähnliche oder gar identische Marke anmeldet. Die Markenämter überprüfen nämlich bei einer Anmeldung gerade nicht, ob die neu angemeldete Marke bereits so oder ählich im Markenregister enthalten ist. Erfahren Sie frühzeitig von der Anmeldung einer Ihre Rechte verletzenden Marke, haben Sie die Möglichkeit sofort effektiv gegen die Mitstreiter vorzugehen, die Ihre Markenrechte verletzen.
8. Was unternehme ich gegen eine Abmahnung wg. Markenrechtsverletzung?
Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung kann teuer werden. Und Markenrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Allerdings muss zuerst geprüft werden, ob diese Abmahnung überhaupt rechtens ist. Denn nicht immer liegt wirklich eine Markenrechtsverletzung vor und vielfach will der abmahnende Markeninhaber mehr von Ihnen als er von Gesetzes wegen darf.Überprüfen Sie solche Abmahnschreiben immer mithilfe eines Anwaltes. Geben Sie Unterlassungserklärungen nur dann ab wenn sich nach anwaltlicher Prüfung ergeben hat, dass die Abmahnung berechtigt war.
9. Kann ich meinen Markenschutz und die Ansprüche daraus auch verlieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Marke nicht ausreichend benutzen. Eine regelmäßige und ernsthafte Benutzung Ihrer Marke bedeutet etwa, dass Sie sie auf Produktverpackungen anbringen, in Zeitschriften, auf Flyern, im Internet, auf Plakaten, im Fernsehen etc. bewerben bzw. einer breiten Masse an Menschen wahrnehmbar machen müssen. Zudem sollten Sie nicht unerhebliche Umsätze im Zusammenhang mit der Marke nachweisen können. In den ersten 5 Jahren ab der Eintragung gibt es zwar noch eine „Benutzungsschonfrist“, wird diese Zeit aber von Ihnen nicht genutzt, um die Marke in Benutzung zu nehmen,besteht die Gefahr, dass Ihre Marke auf Antrag gelöscht werden kann und Ihre Markenrechte und damit zusammenhängenden Ansprüche verloren gehen.
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Rechtsanwalt Gregor Lintl hat seinen Beratungsschwerpunkt im Markenrecht. Jahrelange Erfahrung und eine ausgedehnte Prozesspraxis gewährleisten eine juritisch fundierte Beratung. Kontakt