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Das Wichtigste beim Markenschutz ist eine kompetente und individuelle Beratung, um sicher zu gehen, dass Sie die geschützte Marke im Nachhinein auch behalten dürfen

Unsere Beratungsleistungen

Grundsätzlich gilt: Es können ein Begriff, ein Unternehmenskennzeichen, ein bestimmtes Logo, ein Schrifttyp und ein Design als Bestandteil Ihrer Marke eingetragen werden. Dadurch kann eine hohe Unterscheidungskraft erreicht werden und eine mögliche Verwechslungsgefahr minimiert.

Wir beurteilen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke schon vorab. Damit sparen Sie unnötige Kosten.

  • Schutzfähigkeitsprüfung
  • Ausarbeitung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Klassenverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der Marke
  • Status- und Fristenüberwachung bis nach Eintragung
  • Sämtliche Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Übersendung der Markenurkunde

Welche Marken gibt es?

Am häufigsten werden Wortmarken angemeldet, wie z.B. „Persil“, „GMAIL“ oder „Microsoft“. Es können auch Personen- oder Firmennamen geschützt werden, wie z.B. „Siemens“, „Marlene Dietrich“. Auch Buchstabenkombinationen können als Wortmarken geschützt werden, wie z.B. die Buchstabenfolge „BMW“ für Kraftfahrzeuge, „IBM“ für Computer oder „FAEMA“ für Kaffeemaschinen. Auch Einzelbuchstaben sind als Marke schutzfähig, z.B. C oder Z!!, wenn die grafische Ausgestaltung über das „werbeübliche Maß“ hinausgeht. Schutzfähig als Marke sind zweidimensionale Bilder und Abbildungen, z.B. das Ausrufungszeichens von JOOP! auf Jeanshosen. Auch Zahlen in Ziffern oder ausgeschrieben, wie beispielsweise „QUATTRO“, „DREIER“ für Kraftfahrzeuge, „4711“ für Parfüm, sind schutzfähig. Buchstaben-Zahlenkombinationen wie beispielsweise „@ON2“ für Dienstleistungen der Werbung sind als Marke schutzfähig.

Schutzfähig sind auch Slogans wie z.B. „Geiz ist geil“ u. „Ich bin doch nicht blöd“ für Unterhaltungselektronik, „nicht immer, aber immer öfter“ für Bier, oder der Slogan „Radio von hier, Radio wie wir“. Geschützt werden können auch Marken mit Wort- und Bildbestandteilen, wie z.B. das Bayer-Kreuz.

Als schutzfähig wurde die Farbe "Lila“ für Schokoladeder Marke Milkaangesehen. Für das Branchenbuch die Gelben-Seiten wurde die Farbe „Gelb“ als schutzfähig erachtet. Im Normalfall werden einzelne Farben nicht als schutzfähig angesehen, da diese für jedermann frei verwendbar sein sollen. Schutzfähig ist auch die konkrete Zusammenstellung mehrerer Farben. Die Schutzfähigkeit des farbigen VISA-Logos selbst ohne den Namenszug "VISA“ wurde z.B. für das "Finanzwesen“ bejaht.

Schutzfähig sind dreidimensionale Formen, soweit sie eine gewisse Originalität aufweisen. Dreidimensionale Formen, die lediglich allgemein übliche und einfachste Gestaltung aufweisen oder deren Formen rein technisch bedingt sind, sind nicht als Marke schutzfähig. Als schutzfähig beurteilt wurden z.B. die Abbildung des Legosteins oder die "Granini-Flasche“ aufgrund ihrer originellen bauchigen Gestaltung.

Als schutzfähig werden auch Melodien angesehen, z.B. Erkennungsmelodien von Rundfunksendern oder von Werbespots wie "Nichts ist unmöglich - TOYOTA“. Auch Gerüche sind als Marken schutzfähig, wenn sie grafisch oder durch Erklärung darstellbar sind. Beispielsweise kann der Geruch duftender Papiertaschentücher oder eines Parfüms als Marke eintragungsfähig sein.

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