Unsere Referenzen
sprechen für sich.
Sie wollen einen verlässlichen Schutz für Ihre Ideen oder Produkte erreichen? Rechtsanwalt Gregor Lintl berät und betreut Sie zuverlässig und erfolgreich rund um den Markenschutz Kontakt
Das Markenrecht gewährt Schutz nicht nur für eingetragene Marken, sondern schützt auch solche Zeichen, die als Marke Verkehrsgeltung erworben haben. Hier sollten einerseits die Möglichkeiten des präventiven Markenschutzes ausgeschöpft, andererseits potentielle Kollisionen mit bereits bestehenden Kennzeichen vermieden werden. Bei der Auswahl der zu schützenden Bezeichnung muss ebenso sorgfältig vorgegangen werden, wie bei der Recherche nach möglichen Kollisionen. Am Ende steht die Entscheidung, ob und in welcher Form Kennzeichenschutz erlangt werden kann.
Eine Marke schützt auch vor ähnlichen Schreibweisen und klanglicher, phonetischer Ähnlichkeit. Eine Ähnlichkeitsrecherche bietet daher den sichersten Weg, ältere Marken zu erkennen und das Verletzungsrisiko zu bewerten. Die Markenämter prüfen grundsätzlich nicht, ob Kollisionen mit bereits eingetragenen Marken bestehen.
Der Vorteil unserers sog. "QTM-Recherchesystems" zu anderen Anbietern liegt darin, dass die Daten nicht maschinell aus den Markenregistern ausgelesen, sondern von Markenspezialisten aus den Markenblättern per Hand in den Markenpool eingepflegt, dabei korrigiert und fall nötig übersetzt werden. Das System basiert auf höchst verfeinerten Algorythmen und ist strengen Tests unterzogen worden. Ein Test hat u.a. 99% aller Marken als Treffer ausgegeben, in denen auf phonetische oder Zeichen-Ähnlichkeit entschieden wurde, die Gegenstand von über 3000 Entscheidungen der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammern des Europäischen Markenamts vor 2004 waren.
Unser Rechercheergebnis liefert eine konkrete Antwort auf die Fragen, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt: