Tauschbörse - Filesharing
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Nadine Liesching
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Filesharing ist das Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets. Während im weiteren Sinne auch ein Herunterladen von Daten von einem Server gemeint sein kann, versteht man darunter meist das Verteilen von Dateien über ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk.
Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Daten, nicht nur über das Internet, ist vielen Unternehmen der Unterhaltungsindustrie insbesondere Musik-, Film- und Softwarekonzernen aus kommerziellen Gründen ein Dorn im Auge. Die Musikindustrie ergreift inzwischen rabiat Gegenmaßnamen, zwar ist das Herunterladen an sich nicht strafbar, es drohen aber hohe Schadensersatzforderungen. Beim größten jemals in Deutschland gegen Tauschbörsennutzer geführten Verfahren im Mai 2006 hat die Staatsanwaltschaft Köln ca. 130 Hausdurchsuchungen durchführen lassen. Die Ermittlungsbehörden hatten monatelang auf einen eDonkey-Server zugegriffen und so insgesamt ca. 40.000 IP-Adressen erlangt, von denen an die 3.500 deutschen Tauschbörsennutzern zugeordnet werden konnten. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft wurden die Hausdurchsuchungen bei Nutzern durchgeführt, über deren Rechner mehr als 500 files zum Tausch angeboten wurden. Jüngst wurde am LG Köln ein Auskunftsanspruch f. 13000 IP -Adressen gewährt. Erhoben wurden diese von einem Anti-Piracy Unternehmen, welches im Auftrag eines Rechteinhabers Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen ermittelt. Es handelt sich um einen Konofilm und um eine downloadbare
"Top100-Charts" Sammlung. Es häufen sich die Fälle, in denen die betroffenen Anschlussinhaber gar nichts von der Nutzung ihrer Computer im Rahmen von Tauschbörsen wissen. Oftmals fallen die Betroffenen aus allen Wolken, wenn Sie erfahren dass Ihre Kinder, Enkel oder deren Freunde den Internetanschluss nutzen, um in Tauschbörsen Songs herunter zu laden.