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Anwalt wegen Abmahnung?


IhrAnwalt24AG- ABMAHNLISTE
Nachfolgend haben wir auszugsweise Gegner und "Massen-Abmahner" aufgeführt. Gegenstand der Abmahnungen sind häufig Wettbewerbsverstöße in Webshop, eBay, Amazon & Co., daneben aber auch Urheberrechts- und Markenverletzungen, Domains, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, weswegen abgemahnt wird.
Die "Abmahliste" ist ohne Wertung über den Abmahnenden und sagt nichts darüber aus, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht.
Wir sind täglich mit Abmahnungen konfrontiert und verfügen über einige Erfahrung, zumal wir uns selbst v.a. im Markenrecht um den Schutz vo einigen recht bekannten Marken kümmern.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Erfahrung aus eigener Abmahntätigkeit für die Verteidigung von Abmahnopfern von großem Nutzen ist.
In einem ersten unverbindlichen Gespräch erklären wir das weitere Vorgehen u. unterbreiten Ihnen ein spezielles Beratungsangebot.

  • Apple Inc.
  • Beate Uhse
  • BMW Group AG
  • Christian Dior S.A.
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Disney Enterprises, Inc. und Disney Company GmbH
  • Dolce & Gabbana S.r.l.
  • edel entertainment GmbH
  • Ed Hardy
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Estée Lauder Inc
  • Ferrari S.p.A.
  • Gedast GmbH
  • getty images, Inc
  • Giorgio Armani S.p.A.
  • Gucci Group N.V.
  • Hippodrom e.K.
  • Intel Corporation
  • Kfz-Innung München
  • Lancaster Group GmbH
  • LACOSTE S.A.
  • La Martina
  • Louis Vuitton S.A.
  • Mick-Haig Productions USA, Inc.
  • Nintendo
  • Online-Fair-Traide e.V.
  • Orion Versand
  • Peppermint Jam Records GmbH
  • Rechtsanwaltskammer München
  • Richemont International SA
  • Rolex S.A.
  • Royal Philips Electronics
  • Samsung Electronics GmbH
  • Sony BMG Music Entertainment GmbH
  • Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
  • Tele Atlas Deutschland GmbH
  • Universal Music Entertainment GmbH
  • Verein "Ehrlich währt am längsten"
  • Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe
  • Verein "Online-Fair-Trade e. V."
  • Verlag Random House
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Wettbewerbszentralen Dortmund, Frankfurt/Main, München, Stuttgart

"Massenabmahnung/ Rechtsmißbrauch"
In der Praxis fällt so gut wie immer der Begriff "Massenabmahnung". Unter engen Voraussetzungen kann Rechtsmißbrauch vorliegen, mit der Folge, dass weder Unterlassung noch Kostenerstattung geschuldet ist. Von Vorteil ist, wenn ein Anwalt bereits Erfahrungen mit dem Gegner gemacht hat und über "Insider-Informationen" verfügt.

Sollten Sie daher insb. von Gegnern abgemahnt worden sein, die sich auf unserer "Abmahnliste" finden, verfügen wir in aller Regel bereits über spezielle Kenntnisse und Unterlagen wie Vergleiche, Urteile und Beschlüsse.

Folgende Indizien können v.a. im Wettbewerbsrecht für Rechtsmißbrauch sprechen:

  • > 100 Abmahnungen innerhalb kurzer Zeit
  • Überzogene Gegenstandswerte für die Anwaltsgebühren
  • oder andersrum: Niedrige Kostenpauschalen, da in erster Linie der schnelle Abschluss d. Unterlassungsvertrages im Vordergrund steht und damit das Hauptmotiv die Verwirkung der Vertragsstrafe ist
  • Unbedeutende eigene Geschäftstätigkeit des Abmahners
  • Geringe Umsätze des Abmahners, die in keinem Verhältnis z. Prozesskostenrisiko stehen
  • Das Abmahnschreiben ist mit Textbausteinen erstellt und recht abstrakt - ohne auf den konkreten Verletzungssachverhalt einzugehen - formuliert, damit es ohne größeren Aufwand an eine Vielzahl von Gegnern versandt werden kann
  • Vertragsstrafe über die üblichen 5100 EUR
  • Gebührenerzielungsinteresse d. Anwalts im Vordergrund
  • Umfangreiche Abmahntätigkeit, jedoch v. gerichtlicher Durchsetzung des Anspruchs wird abgesehen

email.gif Kontaktaufnahme mit RA Christian Zierhut


Bei der IhrAnwalt24AG in München sind Sie genau richtig, wenn Sie einen Anwalt wegen Abmahnung suchen.
Wir sind bundesweit für Sie tätig, ob Sie Ansprüche abwehren müssen oder Rechteinhaber sind.
Unsere Referenzen sprechen für sich.
    
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"IhrAnwalt24AG [..] zählt zu den deutschen Kanzleien, die auf den Schutz von Marken und Produkten spezialisiert sind [..]" (Der Deutsche Wirtschaftsanwalt 2009)
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