MARKEN-STRATEGIE
Eine eingetragene Marke bietet Ihnen unterschiedliche Formen der Nutzung:
Sie nutzen Ihre Marke selbst und
betrachten Ihre Marke wie ein Feldherr, der eine Machtposition, letztlich ein Territorium für seine Waren und Leistungen, in den Köpfen der Menschen erobern und verteidigen will.
Sie vergeben eine Lizenz zur Nutzung Ihrer Marke und verlangen als Gegenleistung z.B. die Festlegung einer umsatzbezogenen od. prozentualen Lizenzgebühr. Dem Lizenzgeber wird unbedingt empfohlen, die Modalitäten in einem Lizenzvertrag zu regeln.
Sie veräußern Ihre Marke. Die Kaufpreiszahlung (z.B. 1. Rate bei Übertragung, 2. Rate bei Eintragung) und die Übertragung der Marke sollten in einem Markenkaufvertrag geregelt sein.
SCHUTZFÄHIGKEITSPRÜFUNG
Grundsätzlich gilt: Es können ein Begriff, ein Unternehmenskennzeichen, ein bestimmtes Logo, ein Schrifttyp und ein Design als Bestandteil Ihrer Marke eingetragen werden. Dadurch kann eine hohe Unterscheidungskraft erreicht werden und eine mögliche Verwechslungsgefahr minimiert.
Unsere Beratungsleistung:
Wir beurteilen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke schon vorab.
Damit sparen Sie unnötige Kosten.
Markenstrategische Beratung: Lizenzierung, Rechtsverfolgung, Markenstrategie Einzelmarke, Familienmarke, Dachmarke (Corporate Brand), Markenallianzen um bestehende Marken anzureichern, als auch zu erweitern u.a. Co-Branding und Ingredient Branding.
Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot an!
Wörter
Am häufigsten werden Wortmarken angemeldet, wie z.B. „Persil“, „GMAIL“ oder „Microsoft“. Es können auch Personen- oder Firmennamen geschützt werden, wie z.B. „Siemens“, „Marlene Dietrich“.
Buchstaben
Auch Buchstabenkombinationen können als Wortmarken geschützt werden, wie z.B. die Buchstabenfolge „BMW“ für Kraftfahrzeuge, „IBM“ für Computer oder „FAEMA“ für Kaffeemaschinen. Auch Einzelbuchstaben sind als Marke schutzfähig, z.B. C oder Z!!, wenn die grafische Ausgestaltung über das „werbeübliche Maß“ hinausgeht.
Bildmarken
Schutzfähig als Marke sind zweidimensionale Bilder und Abbildungen, z.B. das Ausrufungszeichens von JOOP! auf Jeanshosen.
Zahlen
Auch Zahlen in Ziffern oder ausgeschrieben, wie beispielsweise „QUATTRO“, „DREIER“ für Kraftfahrzeuge, „4711“ für Parfüm, sind schutzfähig.
Buchstaben-
Zahlenkombinationen
Buchstaben-Zahlenkombinationen wie beispielsweise „@ON2“ für Dienstleistungen der Werbung sind als Marke schutzfähig.
Wortfolgen (Slogans)
Schutzfähig sind auch Slogans wie z.B. „Geiz ist geil“ u. „Ich bin doch nicht blöd“ für Unterhaltungselektronik, „nicht immer, aber immer öfter“ für Bier, oder der Slogan „Radio von hier, Radio wie wir“.
Wort- / Bild-
marken
Geschützt werden können auch Marken mit Wort- und Bildbestandteilen, wie z.B. das Bayer-Kreuz.
Farben
Als schutzfähig wurde die Farbe "Lila“ für Schokoladeder Marke Milkaangesehen. Für das Branchenbuch die Gelben-Seiten wurde die Farbe „Gelb“ als schutzfähig erachtet. Im Normalfall werden einzelne Farben nicht als schutzfähig angesehen, da diese für jedermann frei verwendbar sein sollen.
Schutzfähig ist auch die konkrete Zusammenstellung mehrerer Farben. Die Schutzfähigkeit des farbigen VISA-Logos selbst ohne den Namenszug "VISA“ wurde z.B. für das "Finanzwesen“ bejaht.
Dreidimensionale Formen
Schutzfähig sind dreidimensionale Formen, soweit sie eine gewisse Originalität aufweisen. Dreidimensionale Formen, die lediglich allgemein übliche und einfachste Gestaltung aufweisen oder deren Formen rein technisch bedingt sind, sind nicht als Marke schutzfähig. Als schutzfähig beurteilt wurden z.B. die Abbildung des Legosteins oder die "Granini-Flasche“ aufgrund ihrer originellen bauchigen Gestaltung.
Melodien und Tonfolgen
Als schutzfähig werden auch Melodien angesehen, z.B. Erkennungsmelodien von Rundfunksendern oder von Werbespots wie "Nichts ist unmöglich - TOYOTA“.
Gerüche
Auch Gerüche sind als Marken schutzfähig, wenn sie grafisch oder durch Erklärung darstellbar sind. Beispielsweise kann der Geruch duftender Papiertaschentücher oder eines Parfüms als Marke eintragungsfähig sein.
Das Wichtigste beim Markenschutz ist eine kompetente und individuelle Beratung, um sicher zu sein, dass Sie die geschütze Marke im Nachhinein auch behalten dürfen. Ausdruck unserer Expertise ist z.B., dass die IhrAnwalt24AG laut Markenartikel 7/2007 und 8/2008 unter den Top 15 Kanzleien mit den meisten Markenanmeldungen in Deutschland rangiert.
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Wir sind bundesweit für Sie tätig, ob Sie Ansprüche abwehren müssen oder Rechteinhaber sind.
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"IhrAnwalt24AG [..] zählt zu den
deutschen Kanzleien, die auf den Schutz von Marken und
Produkten spezialisiert sind [..]" (Der Deutsche Wirtschaftsanwalt 2009) weitere Referenzen..