Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Hans Jürgen Klier
Ihre Marke hat einen Wert.
Und zwar einen größeren als Sie denken.
Egal ob Ihre Marke zu Ihrem persönlichen Vermögen gehört oder zum Betriebsvermögen - Sie sollten ihren Wert kennen.
Der Wert der Marke spielt u.a. eine Rolle bei den unterschiedlichen Formen der Nutzung, die eine Marke bietet (Lizenzvergabe, Veräußerung); nach den neuesten Gesetzesvorhaben soll der § 248 Abs. 2 HGB dahingehend geändert werden, dass selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Marken) mit ihrem derzeitigen Wert bilanzpflichtig werden., d.h.: in Zukunft muss der Wert einer Marke ermittelt werden, damit er in die Bilanz eingestellt werden kann. . "Woher soll ich den denn wissen" gilt dann nicht mehr. Er ist schlicht einzubringen, weil die Rechtsvorschrift es so anordnet.
Wir arbeiten u.a. intensiv mit einem anerkannten, vor Gerichten als Sachverständigen zugelassenen Markenbewerter zuammen, Herrn Dipl. Rechtspfleger Wolfgang Repenn. Wolfgang Repenn hat ein bereits in zweiter Auflage im C.H.Beck Verlag erschienenes Standardwerk zur Markenbewertung geschrieben.
Er ist Lehrbeauftragter an verschiedenen deutschen Fachhochschulen und hat in zahlreichen spektakulären Fällen Bewertungen auch für international renommierte Konzerne durchgeführt.
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