PRESSERECHT Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Nadine Liesching Kontaktaufnahme
Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrechte
Die Darstellung in den Medien wird nicht nur für Einzelpersonen, sondern gerade auch für Unternehmen und ihre Vorstände immer wichtiger. Die IhrAnwalt24AG bietet die Begleitung und gegebenenfalls prozessuale Unterstützung im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechtes an.
Wir vertreten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ebenso wie Unternehmen, auch Zeitschriften- und Zeitungsverlage in allen persönlichkeits- und presserechtlichen Angelegenheiten:
Wir beraten im Vorfeld von Veröffentlichungen
Wir beraten in vertragsrechtlichen und insbesondere lizenzvertragsrechtlichen Fragen
Wir betreuen Streitigkeiten im außergerichtlichen Bereich, insbesondere Vergleichsgespräche zur außergerichtlichen Beilegung.
Wir führen Verletzungsprozesse, sei es für den Verletzten oder aber die betroffenen Medien.
Wir führen strategische Beratung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch
Was im Presse- & Persönlichkeitsrecht ausschlaggebend ist, ist das Spannungsverhältnis zwischen der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit (Art. 5) einerseits, und den Persönlichkeitsrechten andererseits. Letztere werden aus den ersten beiden Artikeln des Grundgesetzes hergeleitet und regelmäßig ist das hieraus resultierende "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" Zankapfel zwischen Medien und (prominenten) Objekten der Berichterstattung.
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