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Rechtsanwalt für Titelschutz?


TITELSCHUTZ
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um den Titelschutz ist Rechtsanwältin Nadine Liesching. Wir unterbreiten Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zum Schutz Ihrer Titel!
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Der Titelschutz erfolgt in Deutschland über das Markengesetz. Dort wird in den §§ 5 und 15 der Werktitel, so die gesetzliche Bezeichnung, umfassend geschützt. Unter Werktiteln, die als geschäftliche Bezeichnungen Schutz genießen, versteht das Gesetz die Namen oder besonderen Bezeichnungen von

  • Druckschriften (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc.)

Gemeint sind alle Arten von Printmedien unabhängig vom presserechtlichen Druckwerkbegriff, wie Bücher, Buchreihen, Buchserien, Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge. Ebenfalls schutzfähig sind Untertitel, Supplements oder Rubriktitel.

  • Filmwerke

Alle Arten von Filmwerken, insbesondere Fernseh(live)sendungen und Fernsehsendereihen.

  • Tonwerke

Hierzu gehören neben Partituren, unabhängig davon, ob neben den Noten auch Text enthalten ist,  alle Werke auf Tonträgern. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf Rundfunksendungen und Rundfunksendereihen sowie Teile von Rundfunkprogrammen.

  • Bühnenwerke

Theaterstücke, Opern, Operetten und Musicals. Auch ein Titelschutz für Messen ist möglich.

  • Sonstigen vergleichbare Werke

Für den Titelschutz entscheidend ist hier der Werkcharakter. Der "geistige Inhalt" soll dominieren. Dies zeigt sich besonders bei Spielen, Softwareprogrammen, Websites. Handelt es sich "nur" um ein manuelles Spielzeug ist Werktitelschutz nicht möglich.

Weitere Informationen in unserem Ratgeber
"Was bedeutet Titelschutz"


Bei der IhrAnwalt24AG in München sind Sie genau richtig, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Titelschutz suchen.
Wir sind bundesweit für Sie tätig, ob Sie Ansprüche abwehren müssen oder Rechteinhaber sind.
Unsere Referenzen sprechen für sich.
    
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"IhrAnwalt24AG [..] zählt zu den deutschen Kanzleien, die auf den Schutz von Marken und Produkten spezialisiert sind [..]" (Der Deutsche Wirtschaftsanwalt 2009)
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