VERTRAGSGESTALTUNG
Wir stellen häufig fest, dass Verträge unter Heranziehung von Musterverträgen aufgesetzt sind. Das Ergebnis führt aufgrund der mangelnden inhatlichen Klarheit nicht selten zu nachträglichen AUu<slegungsschwierigkeiten. Was haben die Vertragsparteien denn eigentlich gewollt? Es gibt 6 Grundsätze, die bei der Vertragsgestaltung unbedingt zu beachten sind:
- Vollständigkeit des Regelungsinhaltes
- systematischer Aufbau
- klarer Ausdruck
- logische Gliederung
- keine Scheingeschäfte
- Fairneß
Ihr Ansprechpartner ist RA Christian Zierhut
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