VERTRIEBSVERTRÄGE
Vertriebsverträge gehören für Hersteller, Distributoren, Systemhäuser und Fachhändler zur Existenzgrundlage.
Ein sorgfältig formulierter Vertriebsvertrag bietet dem H ändler nicht nur bei Unstimmigkeiten und in Streitfällen entscheidende Vorteile und Sicherheit, sondern die alltäglichen Geschäftsbeziehung wird strukturiert und vereinfacht. Der Vertriebsvertrag soll die Praxis der Zusammenarbeit vorab sorgfältig beschreiben und für mögliche Auseinandersetzungen Lösungswege und Eskalationsstufen aufzeigen.
Ihr Ansprechpartner ist RA Christian Zierhut
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