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Das Internet macht Unternehmer zu Mitbewerbern, auch wenn diese oft räumlich weit voneinander entfernt sind. Unterlassungsverträge sind häufig zu abstrakt gefasst, so dass man sich schnell der Gefahr einer Vertragsstrafe aussetzt.
Ein Konkurrent hält sich nicht an die Regeln? Irreführende Werbung, Mondscheinangebote brauchen Sie nicht hinzunehmen, wenn Ihnen auf diese Weise Kunden an den Konkurrenten verloren gehen. Begehrte Artikel werden zu konkurrenzlos günstigen Preisen beworben - sind in der Regel aber nur in sehr geringen Mengen verfügbar usw.
RA Christian Zierhut vertritt seine Mandanten spezialisiert im Wettbewerbsrecht, ob Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden sollen.
- Durchsetzung und Abwehr Ansprüchen
u.a. auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
- Abwehr von Abmahnungen
- Verfolgung v. Wettbewerbsvertössen
- Beratung für Werbekampagnen
- Schutz von Geschäftsideen, Konzeptschutz
- Transparenzgebot, Ausnutzung von geschäftlicher Unerfahrenheit, Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter, Ausnutzung der Spiellust, Verunglimpfung, Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare Herkunftstäuschung, Rufausbeutung, Rufschädigung, Unredliche Erlangung, Gezielte Behinderung, Abwerben fremder Mitarbeiter, Verstoß gegen gesetzliche Vorschrift, Marktverhaltensregeln, Irreführung, mangelnde Bevorratung, Mondscheinangebote
Ihr Ansprechpartner ist RA Christian Zierhut
Kontaktaufnahme
Erfolgreich geführte prominente Verfahren und seine Promotion auf dem Gebiet des europäischen Wettbewerbsrechts gewährleisten eine juristisch fundierte Beratung.
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