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Grenzbeschlagnahme

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Grenzbeschlagnahme

Mit der sog. „Grenzbeschlagnahme“ stellen die Zollbehörden ein wirksames und kostengünstiges Instrument zur Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Verfahrens lässt sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Verletzung Ihrer Schutzrechte verfolgen, nämlich bereits bei der Ein- oder Ausfuhr der Ware in das bzw. aus dem Gebiet der europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland. Eine Kenntnis der Identität der beteiligten Personen oder Unternehmen in hier noch nicht erforderlich.

Das Verfahren stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zu den üblichen Verfahren der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage) dar.

Grenzbeschlagnahmeanträge können zur Durchsetzung der wichtigsten Schutzrechte gestellt werden, insbesondere Marken, Geschmacksmuster (Designs), Urheberrechte und Patente; bei rein nationalen Grenzbeschlagnahmeanträgen nach deutschem Recht darüber hinaus für die Verfolgung unrechtmäßiger Parallelimporte, Gebrauchmusterverletzungen oder Fällen des innergemeinschaftlichem Warenverkehrs. Es kann daher im Einzelfall auch sinnvoll sein die Anträge nach den EU-Regelungen und den nationalen Vorschriften parallel zu stellen.
Das Recht zur Stellung eines Antrages auf Grenzbeschlagnahme steht dem Inhaber des Schutzrechtes, aber ggf. auch einem Nutzungsberechtigten zu.

Bei der Stellung des Antrages ist zunächst das Bestehen des Schutzrechts nachzuweisen. Daneben sollten den Zollbehörden möglichst konkrete Hinweise zu Vertriebswegen, Herstellungsorten, Produktmerkmalen, individuellen oder gar geheimen Kennzeichen der Originalware etc. an die Hand gegeben werden.

Werden von den Zollbehörden im Rahmen der Grenzbeschlagnahme Waren aufgegriffen, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung besteht, so werden diese (auf Antrag) zur Prüfung zur Verfügung gestellt und können in vielen Fällen zeitnah vernichtet werden.

Unsere Anwälte beraten Sie im Hinblick auf eine effektive Strategie zur Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Wir stellen für die Grenzbeschlagnahmeanträge bei der zuständigen Zollbehörde und begleiten Sie im Rahmen des gesamten Beschlagnahmeverfahrens.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt Christian Zierhut berät seit vielen Jahre vor allem in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Er verfügt über eine ausgedehnte Prozesspraxis und konnte eine Reihe von prominenten Gerichtsprozessen für seine Mandanten gewinnen. Kontakt


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