Kontaktieren Sie uns Wir sind von 8-18 Uhr für Sie da 089-358 958 10 Rückrufservice 8-18 Uhr
Sofort online Kostenloser Markenquickcheck Markenrecherche step-02.png step-03.png step-04.png
Rechtsberatung
Spezialisierte

Rechtsberatung

Die IHR ANWALT AG ist spezialisiert auf Markenrecht! Günstige Pauschalpreise für Markenrecherche und Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt HABM, DPMA und WIPO.

Unsere Referenzen
sprechen für sich.

Unkonventinelle Wege
MARKENSCHUTZ

mit den Spezialisten

gregor-lintl-small.png

"Besser professionell beraten lassen!"

lautet das Motto von Vorstand RA Lintl.

Unsere Anwälte

Konzeptschutz

RA Christian Renger: Wir beraten Sie schnell und juristisch präzise.

Konzeptschutz / Ideenschutz

Innovation ist der Treibstoff für wirtschaftliches Wachstum. Wenn der Markt reif ist, können neue Ideen, Konzepte und Formate ihren „Erfindern“ großen wirtschaftlichen Erfolg beschehren. Aber wer eine gute Idee hat, hat schnell auch viele Nachahmer.

Grundsätzlich gilt: Geistiges Eigentum ist nur dann einem Schutz zugänglich, wenn das Gesetz hierfür ausdrücklich ein entsprechendes Schutzrecht vorsieht. Man spricht von dem sog. numerus clausus der Schutzrechte. Nur in höchst seltenen Einzelfällen kommt es vor, dass die Rechtsprechung eine Art Ideen- bzw. Konzeptschutz über das Urheberrecht gewährt. Für das Format einer Fernsehsendung etwa ist ein solcher Schutz denkbar, wenn es "hinreichend sprachlich, visuell oder akustisch konkretisiert wurde, wobei es zusätzlich darauf ankommen soll, ob das Konzept eigenständige neue Elemente beeinhaltet oder sich nur aus dem vorher bekannten Elementeschatz bedient. Auch ist urheberrechtlicher Schutz für das Konzept eines Lern- oder Förderspieles denkbar, wenn sich die Gestaltung vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich der Lernspiele abhebt (BGH, Urteil vom 01.06.2011 – I ZR 140/09)

Von solchen Ausnahmen abgesehen, gewährt das Urheberrecht für Geschäftsideen, Werbekonzepte, Spielideen, Formate für Fernsehshows etc. keinen eigenständigen Schutz, sondern immer nur für deren konkrete Ausgestaltung in einer sinnlich wahrnehmbaren Form.

Das bedeutet indessen nicht, man jeder Art von Nachahmung schutzlos ausgesetzt sein muss. So geht es darum, unter intelligenter Ausnutzung der existierenden Schutzrechte ein einen möglichst lückenlosen Schutz zu kreieren. Das kann etwa die Anmeldung von Marken, Geschmacksmustern und ggf. Patenten oder Gebrauchsmustern betreffen. In seltenen Fällen können auch Rechte aus dem ergänzenden, wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgeleitet werden.

Im Verhältnis zu möglichen Kooperationspartnern ist es zudem oft sinnvoll individualvertragliche Regelungen zu treffen, die diese zu einem bestimmten Umgang mit dem offenbarten Know-how verpflichten.

Wir entwickeln für Sie ein individuelles Konzept für den Schutz ihres geistigen Eigentums.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt Christian Renger hat seine Beratungsschwerpunkte im konzeptionellen Urheberrecht und Glücksspielrecht. Kontakt


Schutzrechte
Unser Fachgebiet

Schutzrechte

Wir beschützen Ihr Eigentum, Ihre Produkte & Ideen

Markenschutz

Patentschutz

Designschutz

Webshop, Ebay, Amazon & Co

AGB-Schutzpakete

Einladung zu twitter.png linkedin.png google.png

Download

Ratgeber Markenschutz

Spezialisierte

Rechtsberatung

ebook.png

Fälscher machen vor nichts halt!
Gregor Lintl im Interview mit ProFirma

Rechtsprechung und Erfolge

Für unsere Mandanten

Fachpresse

Wir in den Medien

Markenartikel 9/2011

„Top Kanzleien 2010“

Wir steigern Eintragungsrate und Anmeldezahl

Markenartkiel 8/2010

„Top Kanzleien 2009“

Ihr Anwalt 24 AG mit 75% Eintragungsrate vor Lovells (67%), Beukenberg (52%), Zimmer & Kollegen (54%)

Markenartkiel 6/2009

„Top Kanzleien 2008“

Ihr Anwalt 24 AG mit 291 Anmeldungen vor Taylor Wessing (197), Schneiders & Behrendt (173), FPS Fritze Paul Seelig (160), Lorenz Seidler Gossel (139), KLAKA (121), Manitz, Finsterwald (102), White & Case LLP (101), Bird & Bird LLP (99), Gleiss Lutz (96), Busse & Busse (94), Meissner & Meissner (88), Vossius & Partner (87), BARDEHLE (84)