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Lizenzverträge

RA Gregor Lintl: Wir schützen Ihr Geistiges Eigentum

Von einfachen Lizenzverträgen bis hin zu Franchise-Systemen

Lizenzverträge spielen im geschäftlichen Verkehr eine sehr große Rolle, da durch sie Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen eingeräumt werden kann.

Beim Franchising überlässt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer nicht nur eine einzelnes Schutzrecht zum Gebrauch, sondern erteilt dem Franchisenehmer die Erlaubnis das gesamte Geschäftskonzept, inklusive aller Schutzrechte zu nutzen.

Art und Umfang der Lizenz richten sich nach den vertraglichen Abreden:
Einfache Lizenz (nicht-exklusive Lizenz)
  • Der Lizenznehmer erhält die Befugnis, das Recht auszuüben. Er erlangt aber keine gegenüber Jedermann wirkende alleinige Rechtsposition. Der Lizenzgeber kann das Recht selbst weiter ausüben oder an beliebig viele Dritte vergeben.
  • Ausschließliche Lizenz (exklusive Lizenz)
    Die ausschließliche Lizenz gewährt dem Lizenznehmer das alleinige Gebrauchsrecht und zwar sachlich und/oder örtlich. Dritte sowie der Lizenzgeber selbst sind von der Ausübung des Rechts ausgeschlossen.
  • Alleinige Lizenz
    Die alleinige Lizenz ist eine Sonderform der ausschließlichen Lizenz. Der Lizenzgeber behält dabei sein eigenes Nutzungsrecht, kann aber keine Lizenzen an Dritte vergeben.
  • Unterlizenz (Sublizenz)
    Der Lizenznehmer gibt die Rechte aus seinem Lizenzvertrag an Dritte weiter. Diese von der Hauptlizenz abgeleitete Lizenz ist daher von deren Bestand/Umfang abhängig. Die Zustimmung des Hauptlizenzgebers ist erforderlich bei einfachen Lizenzen, regelmäßig aber nicht bei ausschließlichen Lizenzen.

Lizenzen können weiterhin auch räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt übertragen werden.

Für die Gestaltung eines Lizenzvertrages existiert somit eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die es jeder Firma ermöglichen, individuell abgestimmte Vereinbarungen zu treffen.

Insbesondere für Inhaber von Patenten, Gebrauchsmustern, eingetragene Marken und Geschmacksmustern kann die Lizenzierung Ihrer Schutzrechte eine Steigerung Ihrer Bekanntheit bewirken und sich daher zur wirtschaftlichen Triebfeder entwickeln.

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen rund um das Lizenzrecht und Lizenzverträge. Auch bei Verletzungen von Lizenzverträgen stehen wir Ihnen natürlich gerne kompetent zur Seite.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt Gregor Lintl hat seinen Beratungsschwerpunkt im Markenrecht. Jahrelange Erfahrung und eine ausgedehnte Prozesspraxis gewährleisten eine juritisch fundierte Beratung. Kontakt


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