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"Unkonventionelle Wege gehen!"

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Markenrecht - deutsches Markenrecht, EU Markenrecht Europa und internationales Markenrecht, Kanzlei in München

RA Gregor Lintl: Viele Wege führen zum Schutz Ihrer Marke. Wir zeigen Ihnen den sichersten.

Markenrecht

Wir besitzen mehr als das nötige juristische Fachwissen, um Sie im Markenrecht sachgerecht und fundiert beraten zu können.

Wir besitzen mehr als das nötige juristische Fachwissen, um Sie im Markenrecht sachgerecht und fundiert beraten zu können.

Das Markenrecht gehört zu den Kernbereichen von IHR ANWALT 24. Ob deutsches Markenrecht, EU- oder internationales Markenrecht, die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt Gregor Lintl, Rechtsanwalt Christian Zierhut,  Rechtsanwalt Hans Jürgen Klier (Leitender Regierungsdirektor Deutsches Patent- und Markenamt a. D.) und unserem Netzwerk an Korrespondenzvertretern weltweit, gewährleisten eine juristisch fundierte Beratung, unkonventionelle Anmelde- und Verteidigungsstrategien und eine optimale Prozessführung im In- und Ausland.

Erfahrung mit der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte, des BGH und EuGH sind dabei genauso unverzichtbar, wie taktische Überlegungen bei der Verfolgung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche. Als Mandant der IHR ANWALT 24 AG profitieren Sie daher nicht nur von unseren breiten Fachwissen im materiellen Markenrecht und Verfahrensrecht, unserer langjährigen Erfahrung mit der Betreuung und Verteidigung namhafter Marken, sondern auch von unserem Anspruch für Sie dort Wege zu finden, wo andere überhaupt nicht erst suchen.

Schwerpunkte im materiellen Markenrecht sind absolute Schutzhindernisse, Bösgläubige Markenanmeldung, Schutzumfang und Verwechslungsgefahr, Benutzungszwang, Anmelde-, Widerspruchs-, Löschungsverfahren, Dreidimensionale, Farb-, Hörmarken

Schwerpunkte im Verfahrensrecht sind Rechtsmissbrauch, Auswahl der durchsetzbaren Rechte, Schaffung der Beweisgrundlage, Die richtige Angriffsstrategie insbesondere Berechtigungsanfrage, Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Klage, Widerspruch- und Nichtigkeitsverfahren oder eine Kombination?

Uns ist vor allem eines wichtig: Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher immer ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Ihren Fall kennen.

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