Der Urheber eines Werkes besitzt das Recht, sein Geistiges Eigentum so zu verwenden, wie er es für richtig hält!
Erfahrung mit der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte und des BGH sind für eine juristisch fundierte Beratung im Urheberrecht unverzichtbar. Genauso wie taktische Überlegungen bei der Verfolgung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkt im materiellen Urheberrecht sind insb. Urheberschaft, Verwertungs- und Nutzungsrechte, Bearbeitung, Multimedia-, Datenbankwerke, Computerprogramme, Internetnutzung, Urheberpersönlichkeitsrecht
Vertragsgestaltung, Nutzungsverträge, Vergütungsvereinbarungen, Gestaltungsmöglichkeiten
Urheberrechtsverletzung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Immaterieller Schadensersatz, Schadensberechnung, Rechtsmissbrauch, Unterlassungserklärung, Kostenfragen
Taktik Gegenabmahnung, Mehrfacheinreichung von Einstweiligen Verfügungen, Schubladenverfügung
Rechtlicher Erfolg ist kein Zufall.
Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher immer ein unverbindliches - selbstverständlich kostenfreies - Erstgespräch. So lernen Sie uns und wir Ihren Fall kennen.